Putzhexen Services, Stachelhofstrasse 7, 8854 Siebnen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von der Putzhexen Services (nachfolgend „die Firma“) gegenüber ihren Kunden (nachfolgend „der Kunde“) erbracht werden. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, es sei denn, es wird ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu. Mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen gelten die AGB als akzeptiert.
2. Beginn, Dauer, Probezeit, Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt nach dem ersten Probeputzen und mit beidseitigem Einverständnis. Es wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die ersten 30 Kalendertage nach dem ersten Einsatz gelten als Probezeit, während derer beide Parteien den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen können.
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 30 Kalendertage. Eine fristlose Kündigung nach der Probezeit ist nur aus wichtigen Gründen möglich, wie z.B. bei grober Pflichtverletzung einer der Vertragsparteien. Die Kündigung muss schriftlich mit Angabe der Begründung erfolgen.
3. Offerierte Preise
Die vertraglich festgelegten Kosten umfassen Folgendes, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen:
· Personalkosten einschließlich sämtlicher Sozialleistungen. Die Firma ist dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Reinigungsbranche unterstellt und erfüllt dessen Auflagen sowie die Auflagen des Schweizer Obligationenrechts (OR).
· Kosten für die Anfahrt.
· Kosten für Reinigungsmittel, Verbrauchsmaterialien und Geräte für den Normalgebrauch (z.B. Besen, Mops, Tücher).
Im Preis nicht inbegriffen sind, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders offeriert oder vereinbart:
· Mehrwertsteuer (MWST): Preise sind exklusive MWST angegeben und werden gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erhoben.
· Kosten für die Nutzung von Spezialgeräten (z.B. Rasenmäher-Traktor, Schneefräse, Hebebühnen, Wischmaschinen). Diese werden entweder vom Kunden bereitgestellt oder separat verrechnet.
· Kosten für die Entsorgung von Abfall, Recycling etc.: Entsorgungsgebühren und zusätzlicher Zeitaufwand für Entsorgungen, die nicht innerhalb der Kundenliegenschaft erledigt werden können, werden separat verrechnet.
4. Rechnungsstellung
· Die Rechnungsstellung für wiederkehrende Aufträge erfolgt monatlich zu Beginn des Folgemonats.
· Einzelaufträge, die innerhalb weniger Tage abgeschlossen sind, werden nach Abschluss der Arbeiten in Rechnung gestellt.
· Bei länger andauernden Einzelaufträgen stellt die Firma Teilbeträge jeweils zum Monatsende in Rechnung.
· Die Zahlungskondition beträgt 14 Tage netto. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen anfallen.
5. Zugang zum Objekt/Schlüsselabgabe
Variante 1: Der Kunde übergibt keinen Schlüssel an die Putzhexen.
· Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zu den Objekten für die Einsätze der Firma rechtzeitig sicherzustellen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht hat die Firma das Recht, den Anreiseaufwand sowie den Arbeitsausfall im Wert von zwei Einsatzstunden pro Mitarbeiter zu verrechnen.
Variante 2: Der Kunde übergibt einen oder mehrere Schlüssel an die Putzhexen Services.
· Der Kunde erhält eine schriftliche Bestätigung für den Erhalt des Schlüssels.
· Die Firma verpflichtet sich zu einem ordnungsgemäßen und sicheren Umgang mit den Schlüsseln. Ohne ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ist der Zutritt zu den Räumlichkeiten außerhalb der vereinbarten Zeiten strengstens untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
· Die Firma stellt sicher, dass der Schlüssel sorgfältig aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben wird. Der Schlüssel wird im Schlüsseltresor der Firma verwahrt.
· Für den Verlust des Schlüssels, der den Ersatz von Schließzylindern und Schlüsseln erforderlich macht, haftet die Firma.
6. Sorgfaltspflicht
Die Firma führt die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und gemäss den branchenüblichen Standards sowie unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften aus, um die Interessen des Kunden bestmöglich zu wahren.
7. Reinigungsmittel und Einsatz von Spezialmittel
Die Firma stellt die Reinigungsmittel und das Reinigungsmaterial zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Falls für die Reinigung bestimmter Gegenstände oder Materialien Spezialmittel erforderlich sind, verpflichtet sich die Firma, den Kunden vor dem ersten Einsatz darüber zu informieren. Die Kosten für Spezialmittel übernimmt der Kunde. Der Kunde ist haftbar für Schäden, die durch das Nicht-Melden von Spezialanforderungen entstehen, sofern die Firma nicht grob fahrlässig handelt.
8. Personal
Die Firma bestätigt, dass die Anstellungsbedingungen für das eingesetzte Personal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und den Auflagen des Gesamtarbeitsvertrags der Reinigungsbranche sowie des Obligationenrechts gerecht werden. Alle Mitarbeiter sind ordnungsgemäss geschult und qualifiziert, um die ihnen übertragenen Reinigungsarbeiten durchzuführen.
9. Geschäftsgeheimnis, Geheimhaltungspflicht
Die Firma und ihre Beschäftigten verpflichten sich, keinerlei Informationen, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erfahren, an Dritte weiterzugeben. Dies betrifft insbesondere Dokumente, Wohn-, Einkommens- und Besitzverhältnisse. Diese Schweigepflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen, es sei denn, gesetzliche Vorschriften verlangen die Offenlegung.
10. Haftung
Die Firma besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung, die für Personen- und Sachschäden bis CHF 5'000'000 haftet, welche durch Mitarbeiter der Firma bei der Erfüllung vertraglicher Aufgaben verursacht werden. Auf Wunsch kann der Kunde detaillierte Informationen über die Versicherungspolice anfordern. Für alle anderen Schäden ist die Haftung der Firma und ihrer Mitarbeiter auf CHF 500 pro Schadenfall begrenzt. Die Firma verpflichtet sich, dem Kunden etwaige Schäden unverzüglich zu melden.
11. Terminausfälle und Ferien
Vom Kunden verursachte Ausfälle von Einsätzen (wie Ferien oder sonstige Abwesenheiten) werden nicht verrechnet, sofern der Kunde den Ausfall mindestens 7 Tage im Voraus mitteilt. Alle sonstigen vereinbarten Einsätze werden verrechnet. Ausnahmen sind unvorhersehbare Ereignisse wie Krankheit oder Unfall.
12. Mitarbeiter-Ausfälle
Bei Abwesenheit von Mitarbeitern der Firma aufgrund von Ferien, Krankheit, Unfall, Militärdienst oder anderen Ausfällen sorgt die Firma für eine geeignete Stellvertretung. Der Kunde wird hierüber rechtzeitig informiert.
13. Konkurrenzverbot
Gemäß Schweizerischem Obligationenrecht dürfen Mitarbeiter der Firma ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis weder auf eigene Rechnung noch auf Rechnung Dritter abgeworben oder eingestellt werden. Bei Zuwiderhandlung schuldet der Kunde der Firma eine Konventionalstrafe in Höhe eines jährlichen Auftragsvolumens.